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Nils89
Junior Biker

Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 25
Wohnort: Lübeck

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moin leute,
kann mir einer von euch sagen wie das mit getönten/schwarzen visieren ist?
hab mir vor kurzem nen neuen helm gekauft und nun festgestellt, dass meine sonnenbrille da nicht so gut drunter passt.
war deshalb auch schonma bei louis, und da meinten die nur zu mir, das das keiner so genau weiß.
zitat: "ist eine grauzone im gesetz und kommt ganz auf den polizisten an".
ein arbeitskolege meinte sogar zu mir das dadurch der versicherungsschutz entfallen kann.
was meint ihr dazu? hoffe ihr könnt mir weiter helfen,
gruß nils
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Dachsi
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 1220
Wohnort: Dülmen

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Hallöchen, also ich selbst ahb keine wirklcihe Ahnung, fahre mit verspiegeltem Visier wie man mir imemr soschön nachsgat: Durst ist nix, image ist alles) und ich hab noch keine Probleme gehabt, bei Louis haben die auch noch nie ein wort darüber verloren. Und wenn dem wirklich so wäre, müßte laut gesetzt darauf hingewiesen werden, das dadurch der versicherungsschutz verloren gehen kann. ist wiemit allemwas man kaufen kann, legal bzw im Bereich der stvo nicht zugelassen muß gekennzeichnet werden.
Lieben Gruß
Dachsi
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_________________ nur kleine pummelige Dachse dürfen so fahren..........
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Metalhead
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin

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Also ich fahre jetzt seit knapp zwei Jahren mit schwarzem und verspiegeltem Visier, und die Grünen Oberwachtmeister haben noch nie was gesagt dazu, trotzdem ich schon angehalten wurde, aber nicht deswegen...
Im Falle eines Unfalls kann ich aber auch nichts sagen, wie die da reagiern....Im Ernstfall Visier abmachen und in den nächsten Busch werfen, falls du dazu noch in der Lage bist...^^
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_________________ Für einen neuen TFT-Monitor hier bitte fest mit Kugelschreiber drücken -->[X]
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Erdnuss
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 2196

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Ist der Pedrosa nich ma ein Motogprennen ohne Visier gefahren? btw einen teil, weils ihm irgendwie weg geflogen ist?
Also ich kenn mehrere Leute die verspiegelte fahren und da gabs auch noch keine Probleme..
Soweit ich weiß sind da einige aber gekennzeichnet, dass man sie nur am tag tragen darf und manche haben ne "racing only" markierung
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chewbacca
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 353
Wohnort: Bochum

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Also sicher weiß ich dass man (in Deutschland) am Tage mit verdunkeltem Visier fahren darf. Schon in der Dämmerung musst du es aber wechslen gegen ein klares. Auf den dunklen steht irgendwo am Rand, "nur bei Tageslicht verwenden" oder so ähnlich. Willst du ins Ausland muss man sich schlaumachen, in England sind z.B. ausschließlich klare Visiere erlaubt.
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sascha
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 1915
Wohnort: derzeit dresden

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ich hab meinen führerschein zwei mal mit pechschwarzem visier gemacht. nachts macht sowas eh keinen sinn. man sieht nix
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STIversusEvo
LiMaDeckelSchleifer


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1147
Wohnort: asphalt

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also ich hab es bis jetzt auch immer so gehört, dass die teile eigentlich nich gern gesehen werden, aber geduldet werden
wie schon gesagt, steht auf den teilen meist "daytime use only" oder "racing use only" .. das tolle ist, sogar auf meinem klaren pinlock steht die erste phrase
mein händler des geringsten misstrauens meinte auch vor ein paar jahren zu mir, dass die teile verboten seien
jedenfalls sollte man mit dem teil nich im dunkeln fahren und bei einem crash das teil ins gebüsch schmeißen
hab mal kurz gegooglet:
"Ähnlich [bzgl. der versicherungsrechtlichen Aspekte] sieht die Rechtslage bei getönten Visieren aus. Grundsätzlich sind getönte oder verspiegelte Visiere in Deutschland -- anders als in Großbritannien -- erlaubt. Wer aber bei einbrechender Dunkelheit mit seinem schwarzen Streetfighter-Visier einen Fußgänger übersieht und überfährt, handelt grob fahrlässig und muss mit Konsequenzen rechnen. Allerdings gilt zunächst die Unschuldsvermutung, den Schuldbeweis muss die gegnerische Partei bringen."
Fraas, Hans-Martin (Hg.): Perfekt fahren mit MOTORRAD. Motorbuch-Verlag; Stuttgart (2)2002; S. 154
ein gesetz hab ich nich gefunden
so richtig weiß es anscheinend keiner und ich denke wenn man angehalten wird, gibt es max. eine verwarnung
... nur nich im dunkeln ...
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Benny
Biker


Anmeldungsdatum: 08.02.2008
Beiträge: 60
Wohnort: Halle, Magdeburg

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Zur Not kann man ja mit offenen Visier gefahren sein und das muss dir ersteinmal jemand nachweisen, dass es nicht so war.
Macht ja, wie schon gesagt, eh kein Sinn Nachts...
Ich hab einen Helm mit zweiten Visier, ähnlich wie ein Jethelm, welches man bei Bedarf "dazwischenschieben" kann... Ist echt praktisch sowas und kann ich nur weiterempfehlen.
Aber back to topic, ik würd sagen "illegal" isses net...
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_________________ ...Motorradfahrerschräglagengruß...
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Feiglingsvernichter
Garagenschläfer


Anmeldungsdatum: 06.01.2008
Beiträge: 149
Wohnort: Fredersdorf b. Bln

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Zitat: | Zur Not kann man ja mit offenen Visier gefahren sein und das muss dir ersteinmal jemand nachweisen, dass es nicht so war. |
Das wird dir wohl kaum helfen, also möcht den Richter/Gutachter sehen der dir glaubt dass de bei 50 km/h mit offenem visier ohne brille ne längere zeit fährst und mehr siehst als mit getöntem visier....
Mein Meinung dazu: Glaube das es illegal ist egal ob Tag oder Nacht ( schon allein weil man dadurch garnicht mehr identifiziert werden kann)
aber es wird wie schon erwähnt geduldet, weil es ja eigentlich keinen stört wenn man tagsüber mit getöntem Visier fährt und es zum teil ja auch bessere sicht verschafft.
Nachts sieht das ganze anderes aus, aba soweit ich es von meinem Bekanntenkreis kenne ist es bisher immer bei Verwarnungen geblieben.
Denke aber das diese zur abwechslung mal angebracht und gerechtfertigt sind, weil man echt nix mehr sieht
Gruß FV
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_________________ Wer später bremst ist länger schnell!!!
Ein 190er Reifen macht nur Sinn, wenn auch die gesammte Fläche genutzt wird !
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Metalhead
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin

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Feiglingsvernichter hat folgendes geschrieben: |
Denke aber das diese zur abwechslung mal angebracht und gerechtfertigt sind, weil man echt nix mehr sieht |
Also bei nem getönten Visier geb ich dir recht, da sieht man im dunkeln wirklich nich mehr viel....aber bei nem verspiegelten Visier, was kaum getönt is, erkennt man nachts nur unwesentlich weniger als mit klarem Visier...
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ThunderRider
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 444
Wohnort: bei Mainz

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Ich denke mal, dann müßten verspiegelte Sonnenbrillen ja auch verboten sein (auch im Auto) und das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Hologrammfolien, okay, denn bei denen steht es ja ausdrücklich dabei, aber auf Bruchsicherheit getestete Visiere einer No-Name-Sonnenbrille (die man z.B. im Wald nicht einfach hochklappen kann) vorzuziehen??! No way.
Es lebe das verspiegelte Visier (und nachts nimmt man eben das zweite, klare Visier mit oder fährt offen). Im Blindflug auf dem Motorrad würde sich wahrscheinlich kaum einer freiwillig antun...
Grüße
vom
Rider
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_________________ Was uns vorher nicht einfällt, können wir hinterher
nicht vergessen.
Zuletzt bearbeitet von ThunderRider am Fr 28 März, 2008 11:37, insgesamt einmal bearbeitet
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Erdnuss
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.12.2007
Beiträge: 2196

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Naja, verspiegelte Windschutzscheiben und vordere Seitenscheiben sind verboten.... Da haste mit nachrüsten von leichter tönung an den seiten scheiben, wenn nicht von werk verbaut, schon riesen probleme. Grünkeil! Dasselbe und der ist nur oben... Windschutzscheibe muss immer klar sein...
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Metalhead
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 09.07.2007
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin

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Tja, da gehts aber unter anderem darum, das der Autofahrer erkannt werden kann, wenn er geblitzt wird...Das wäre bei Motorradfahrern ohnehin schwierig, gerade wenn er noch ne Sturmhaube aufhat oder so. Das darf ja der Autofahrer nicht...Von daher kann man Auto und Motorrad nicht wirklich vergleichen
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_________________ Für einen neuen TFT-Monitor hier bitte fest mit Kugelschreiber drücken -->[X]
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sw2302
Junior Biker

Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 32
Wohnort: im schönen Sauerland

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Vielleicht mal ein kurzes Statement von mir.
Bislang hatte ich eigentlich auch immer ein schwarzes Visier mit der Aufschrift "Only for Racing". Gut okay, klar dass dies bedeutet dass es im Straßenverkehr nicht erlaubt war, aber damals war ich noch der Meinung etwas gutes in den getönten Visieren zu sehen.
Bis ich mal in eine Kontrolle geriet und auf das Visier angesprochen wurde. "Was wäre wenn der super blaue Himmel auf einmal zuziehen würde und ein Gewitter herbeizieht?". Relativ unwahrscheinlich im Sommer, gerade bei mir als absolutem Schönwetterfahrer, aber die Moral von der Geschichte, es kostete mich 5€.
Und wie es der Zufall so wollte, kam ich wirklich mal in den Genuss damit bei Dunkelheit fahren zu müssen. Auf einer Tour blieb ein Bekannter liegen, alles verzögerte sich, und ich sah nichts mehr...
Optik hin oder her, ich möchte eher von diesen Visieren abraten. Da auch der Sonnenschutz für mich ein wichtiger Faktor war fahre ich nun einen Helm mit Duo-Visiertechnik oder wie es sich im Handel schimpft. Vorne klar, manuell "herunterfahrbar" ein schwarzes Visier.
Und wenn man die Möglichkeit des wechselns innerhalb weniger Sekunden hat, so wird jedem auffallen wie häufig man es doch mal hochfährt, um bei der Durchfahrt eines Waldstückes dann doch etwas mehr zu sehen.
lg
sebastian
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ThunderRider
Thundercat Junkie


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 444
Wohnort: bei Mainz

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Ich versteh die ganze Visiergeschichte rein rechtlich immernoch nicht. Daß man in Deutschland als Amerikaner (weil man vielleicht andere "Rechte" genießt) Scheiben verdunkeln darf und als deutscher Steuerzahler nicht... nun gut, das ist ein Ding, aber niemand verbietet an sonnigen Tagen die Sonnenblende herunter zu klappen, oder sonst irgendeinen Sch... zu tun, um sich unkenntlich zu machen. Fakt ist, daß der Halter bei einem Ticket benennen muß (kann oder auch nicht, und dann Fahrtenbuch schreiben darf...), wer die Kiste gefahren hat. Die "Verdunklungssache" hat mit dem deutschen TüV zu tun, und nicht mit der Erkennbarbeit (meiner Sicht der Dinge nach). Der TüV sagt:"Das könnte für dich gefährlich sein (und andere)", was ich durchaus verstehe, obwohl ich selbst schwachsinnige Beamte kennengelernt habe (und sie mich )...
@Metal: richtig: Biker kannste nichtmal ohne Sturmhaube "identifizieren". Aber wenn mir dank ausgefallener Beheizung im Auto danach zumute ist, einen Schal über´s Gesicht zu tragen, fällt das wohl kaum unter das Vermummungsverbot... und wenn doch, dann gute Nacht Polizei.
Verspiegelte Visiere sind für mich gleichzusetzen mit Sturmhauben (erlaubt) und Sonnenbrillen (auch erlaubt). Wer natürlich mit "only for racing" fährt und sich über ganze 5!!! € wundert, naja... ;-)
Ich bleibe bei der Meinung, daß ein verspiegeltes Visier niemanden in eine Grauzone drückt, denn eigentlich will der Fahrer seine möglichen "Grauzonen" damit verringern und (eigene) Unfälle vermeiden! Am besten man verbietet auf der ganzen Welt das Fahren gegen die Sonne
Die Verspiegelung wird weiterhin getragen, und auch getönte Visiere erfüllen ihren Zweck. Man könnte das Thema ausweiten: Was ist an Aufklebern auf der Windschutzscheibe erlaubt.. 1/3 der Fläche??!! Die Ordnungshüter haben bestimmt andere Vorsätze, wenn sie ihren Dienst antreten, als Biker zu denunzieren, auch wenn der ein oder andere der "Sippe" mal fehlschlägt. Ich glaube nach wie vor (auch trotz schlechter Erfahrungen) an den gesunden Menschenverstand... Das geht schon in Ordnung mit dem Visier ;-)
Euer
(immernoch verspiegelter)
Rider
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_________________ Was uns vorher nicht einfällt, können wir hinterher
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